Tempo 100 Untersuchung

Die neue Regelung:

Ab sofort dürfen Sie mit Ihren Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h schnell fahren, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Voraussetzung – Ihr Zugfahrzeug:

  • hat ein Anti-Blockier-System (ABS/ABV) und ist entweder beschrieben als PKW
  • Kraftomnibus bis 3,5 t Gesamtgewicht und Tempo 100-Genehmigung oder
  • anderes mehrspuriges Kraftfahrzeug ZGG 3,5 t

2. Voraussetzung – Ihr Anhänger:

  • ist für Tempo 100 km/h geeignet

3. Voraussetzung – Ihre Anhängerbereifung:

  • ist nicht älter als 6 Jahre
  • weist mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) auf
  • nimmt keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch

4. Voraussetzung:

  • Das Masseverhältnis Ihrer Zugkombination muss erfüllt werden.

5. Voraussetzung – Eintrag in Ihrem Fahrzeugschein:

  • Im Fahrzeugschein Ihres Anhängers muss beschrieben sein, dass Ihr Anhänger für den Tempo 100 Betrieb in einer Kombination geeignet ist.

6. Voraussetzung – 100 km/h Plakette:

Unter Vorlage unseres Änderungsvorschlages können Sie bei der Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugschein und die gesiegelte Tempo 100 Plakette beantragen. Erst nachdem Sie diese Plakette an der Rückseite Ihres Anhängers angebracht haben, können Sie die Tempo 100 Regelung nutzen.
Sofern in Ihren Fahrzeugdokumenten bereits ein Hinweis auf die Tempo 100 Eignung vorhanden ist, können Sie die gesiegelte Tempo 100 Plakette direkt bei der Zulassungsstelle beantragen.

FAZIT:

Erfüllt Ihre Kfz-Anhänger-Kombination alle der unter 1-6 genannten Voraussetzungen, können Sie die Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombinationen in Anspruch nehmen. Den notwendigen Änderungsvorschlag für Ihre Fahrzeugpapiere erstellt Ihnen gerne unser TÜV SÜD-Prüfingenieur.

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