Prüfung und Wartung.
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Prüfung Rauchmelder und Feststellanlagen
Wir führen Abnahmen, Inbetriebnahmen und Instandhaltung nach DIBt und DIN 14677 von autarken Feststellanlagen durch. Ausgenommen sind Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Als Betreiber sind Sie verpflichtet, in Abständen von maximal zwölf Monaten eine Prüfung und Wartung durch Fachpersonal durchführen zulassen.