Gasanlagen­prüfung

Die Gasanlage für den Fahrzeugantrieb muss alle 24 Monate geprüft werden. Dieses erfolgt in der Regel zeitgleich mit der Hauptuntersuchung, es sei denn, Sie können eine Prüfbescheinigung vorweisen, aus der hervorgeht, dass diese bereits durchgeführt wurde. Diese Prüfung darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Darüber hinaus wird eine zusätzliche GAP notwendig, wenn die Gasanlage repariert wurde sowie nach Unfällen oder Bränden.

Was wird überprüft

Überprüft wird die Übereinstimmung der Einzelkomponenten mit den zur Gasanlage gehörigen Unterlagen:

  • Die Übereinstimmung der Einzelkomponenten mit den zur Gasanlage gehörigen Unterlagen
  • die Vollständigkeit der Unterlagen (Genehmigungsurkunde nach ECE R115, Benutzerhandbuch, Einbauhandbuch)
  • Identifikation des Fahrzeugs und der Gasanlage
  • der Verwendungsbereich (ob die Gasanlage auch in diesem Fahrzeug verbaut werden darf)
  • der Zustand der Gasanlage
  • die vorgeschriebene Befestigung und Einbau der Einzelkomponenten
  • die Dichtheit der Gasanlage

Einbauprüfung GSP

Folgende Papier sind zur GSP mitzubringen:

  • Fahrzeugpapiere
  • Genehmigung der Gasanlage nach ECE-R115
  • Benutzerhandbuch
  • Einbauhandbuch

Wurde die GSP positiv abgeschlossen, wird die Gasanlage bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen.

Wiederkehrende Prüfung GWP

An gasbetriebenen Kraftfahrzeugen wird in regelmäßigen Abständen eine eigenständige Untersuchung der Gasanlage durchgeführt.

Im Gegensatz zur einmaligen GSP (Gassystem-Einbauprüfung) ist die GWP die Wiederkehrende Gasprüfung. Sie wird normalerweise im Zuge der Hauptuntersuchung durchgeführt. Allerdings kann die GWP auch einzeln – zeitnah vor der Hauptuntersuchung (max. 12 Monate) – durchgeführt werden.

Alle eingetragenen Gasanlagen in Fahrzeugen, auch solche, die nicht nach der europäischen Regelung ECE-R115 genehmigt sind, werden in der GWP überprüft.

Folgende Papier sind zur GWP mitzubringen:

  • Fahrzeugpapiere
  • Genehmigung der Gasanlage nach ECE-R115 (wenn vorhanden)
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