Feinstaub­plaketten

Umweltplaketten

Zum Jahresbeginn 2008 wurden in einigen deutschen Städten so genannte Umwelt­zonen eingerichtet, weitere Städte planen die Ausweisung solcher Zonen für die Zukunft. Mit der 35. Veror­dnung zur Durch­führung des Bundes­immissions­schutz­gesetzes, besser bekannt als „Feinstaub-Verordnung“, haben die Behörden die Möglich­keit, bei hoher Schad­stoff­belastung der Luft Umwelt­zonen auszuweisen und in diesen ein begrenztes oder umfassendes Fahr­verbot zu verhängen. In diesen Bereichen werden dann nur noch Kraft­fahr­zeuge mit geringem Schad­stoff­ausstoß und einer Fein­staub­plakette an der Front­scheibe fahren dürfen.

Welche Umwelt­plakette für Ihr Fahrzeug?

Es gibt die Feinstaubplakette in drei verschie­denen Farben. Je nachdem, welche Stufe des Fahr­verbots verhängt wird, dürfen dann z. B. nur Fahr­zeuge mit entsprechender Plaketten in eine Umwelt­zone einfahren.

Bestehende und geplante Umweltzonen

Das Umweltbundesamt stellt auf einer eigenen Internetseite die von den Bundesländern übermittelten Informationen zu rechtskräftig beschlossenen Umweltzonen zusammen und veröffentlicht diese in einer Kartenübersicht.

Wichtige Informationen

Seit dem 1. Juli 2014 gelten in vielen Regionen an Rhein und Ruhr verschärfte Bedingungen für die Umweltzonen. Das Einfahren und Parken ist dann nur noch mit grüner Plakette gestattet.Schon seit dem 1. Mai 2014 werden Verstöße gegen die Umweltzone mit Bußgeldern geahndet.

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden