Feinstaubplaketten
Umweltplaketten
Zum Jahresbeginn 2008 wurden in einigen deutschen Städten so genannte Umweltzonen eingerichtet, weitere Städte planen die Ausweisung solcher Zonen für die Zukunft. Mit der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, besser bekannt als „Feinstaub-Verordnung“, haben die Behörden die Möglichkeit, bei hoher Schadstoffbelastung der Luft Umweltzonen auszuweisen und in diesen ein begrenztes oder umfassendes Fahrverbot zu verhängen. In diesen Bereichen werden dann nur noch Kraftfahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß und einer Feinstaubplakette an der Frontscheibe fahren dürfen.
Welche Umweltplakette für Ihr Fahrzeug?
Es gibt die Feinstaubplakette in drei verschiedenen Farben. Je nachdem, welche Stufe des Fahrverbots verhängt wird, dürfen dann z. B. nur Fahrzeuge mit entsprechender Plaketten in eine Umweltzone einfahren.
Bestehende und geplante Umweltzonen
Das Umweltbundesamt stellt auf einer eigenen Internetseite die von den Bundesländern übermittelten Informationen zu rechtskräftig beschlossenen Umweltzonen zusammen und veröffentlicht diese in einer Kartenübersicht.
Wichtige Informationen
Seit dem 1. Juli 2014 gelten in vielen Regionen an Rhein und Ruhr verschärfte Bedingungen für die Umweltzonen. Das Einfahren und Parken ist dann nur noch mit grüner Plakette gestattet.Schon seit dem 1. Mai 2014 werden Verstöße gegen die Umweltzone mit Bußgeldern geahndet.