Wiederbeschaffungswert, Zeitwert, Marktwert?

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Bewertung

Wiederbeschaffungswert (Haftpflicht):

Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den der Geschädigte aufwenden muss, um bei einem seriösen Händler ein dem Unfallfahrzeug entsprechendes Ersatzfahrzeug nach gründlicher technischer Überprüfung zu erwerben (Die Kosten für eine gründliche technische Überprüfung des Fahrzeuges durch einen Kfz-Sachverständigen und für eine Werkstatt-Garantie sind im Wiederbeschaffungswert nicht enthalten).

Wiederbeschaffungswert (AKB)

Seit 1995 gibt es eine neue AKB. Demzufolge stellt sich die Definition des Wiederbeschaffungswertes im Kaskoschaden wie folgt dar. Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, den der Geschädigte aufwenden muss, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertige Teile zu erwerben. Die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes ist somit identisch mit der Wiederbeschaffungswertermittlung im Haftpflichtschadensfall.

Zeitwert

Der Begriff Zeitwert wird bei der Schadensregulierung nicht mehr verwendet.

Marktwert (Oldtimer, etc.)

Der Marktwert beziffert den gegenwärtigen Wert des Fahrzeuges am Markt, d. h., für dieses bewertete Fahrzeug würde zum jetzigen Zeitpunkt der als Marktwert geschätzte Betrag beim An- bzw. Verkauf bezahlt bzw. erzielt werden. Es handelt sich dabei in der der Regel um den Durchschnittspreis am Privatmarkt und ist somit Mehrwertsteuerneutral und als Endpreis zu verstehen. Der Marktwert ist die Basis der Versicherungseinstufung (Kaskobedingungen) bei Oldtimertarifen. Er gilt als feste Taxe im Sinne des § 57 VVG.

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